AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für IT-Dienstleistungen der IT Wache GmbH unter der Marke ITCarePlus. Maßgeblich ist die Fassung, auf die vor oder bei Vertragsschluss hingewiesen wurde.

Stand: 23. März 2026

Diese AGB ergänzen individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen, Einsatzabsprachen und sonstige Leistungsbeschreibungen. Bei Widersprüchen gehen die individuell getroffenen Vereinbarungen vor.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Support-, Beratungs-, Einrichtungs-, Fernwartungs-, Netzwerk-, Sicherheits-, Backup- und sonstige IT-Dienstleistungen der IT Wache GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

2. Vertragsschluss

Die Inhalte dieser Website stellen noch kein bindendes Vertragsangebot dar. Auch das Absenden des Kontaktformulars oder eine Anfrage per E-Mail oder Telefon begründet für sich genommen noch keinen Vertrag.

Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

  • eine von uns bestätigte Beauftragung,
  • eine ausdrückliche Auftrags- oder Terminbestätigung,
  • die Annahme eines von uns übermittelten Angebots oder
  • den Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Beauftragung.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Terminabstimmung oder einer sonstigen dokumentierten Leistungsbeschreibung. Öffentliche Aussagen auf der Website, insbesondere zu Reaktionszeiten oder Einsatzmöglichkeiten, dienen lediglich der allgemeinen Orientierung.

Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Arbeitserfolg vereinbart wird, schulden wir eine fachgerechte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg. Wird im Einzelfall ausdrücklich ein konkreter Arbeitserfolg geschuldet, gelten insoweit ergänzend die gesetzlichen werkvertraglichen Vorschriften.

Wir sind berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Erfüllungsgehilfen zu erbringen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt uns in zumutbarem Umfang bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere die zur Bearbeitung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.

Hierzu gehören insbesondere:

  • zutreffende Angaben zur bestehenden IT-Umgebung und zum Fehlerbild,
  • erforderliche Zugriffsrechte, Passwörter und Administratorfreigaben,
  • ein verfügbarer Ansprechpartner während geplanter Einsätze,
  • eine aktuelle Datensicherung vor Eingriffen an Systemen oder Datenträgern, soweit dies dem Kunden möglich und zumutbar ist.

Kann der Kunde eine Datensicherung nicht selbst vornehmen, hat er uns hierauf vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen. Eine gesonderte Datensicherung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten und können nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet werden, soweit dies zuvor vereinbart oder aufgrund der Umstände erkennbar ist.

5. Fernwartung und Vor-Ort-Einsätze

Fernwartung erfolgt nur mit Einverständnis des Kunden und nur, soweit die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Der Kunde stellt für die Dauer der Fernwartung eine stabile Verbindung sowie die erforderlichen Freigaben sicher.

Ist eine Fernwartung technisch nicht sinnvoll oder nicht möglich, wird die weitere Leistungserbringung nach Abstimmung vor Ort oder zu einem späteren Termin durchgeführt.

Vor-Ort-Einsätze erfolgen beim Kunden oder an einem gesondert vereinbarten Einsatzort. Ein Service an der Geschäftsadresse findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Termine, Reaktionszeiten und Ausführung

Angegebene oder abgestimmte Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Plan- oder Richtwerte.

Beide Vertragsparteien informieren sich unverzüglich über absehbare Verzögerungen. Eine Pflicht zur ständigen Verfügbarkeit, zur sofortigen Störungsbeseitigung oder zur Einhaltung bestimmter Service-Level besteht nur, wenn dies individuell schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder den vor Vertragsschluss mitgeteilten Preisinformationen. Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Reisezeiten, Fahrtkosten, Auslagen, Material, Fremdleistungen, Lizenzen und sonstige Drittanbieter-Kosten werden nur berechnet, soweit sie vereinbart oder zur Durchführung des Auftrags erforderlich und dem Kunden gegenüber offengelegt wurden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

8. Mängelrechte

Für Mängelrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für die Verjährung, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig etwas anderes bestimmt ist.

Bei Fehleranalysen, Störungsbeseitigung, Sicherheitsprüfungen und vergleichbaren Dienstleistungen kann eine vollständige Aufklärung aller Ursachen oder die dauerhafte Vermeidung zukünftiger Störungen naturgemäß nur geschuldet sein, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Bei Datenverlust haften wir im Rahmen der vorstehenden Absätze nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, wenn die Datensicherung ausdrücklich von uns geschuldet war oder wir eine Sicherung schuldhaft vereitelt haben.

10. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit, Mindestvertragsdauer und Kündigungsfristen für wiederkehrende Leistungen oder laufende Betreuung ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung. Fehlt eine solche, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Verbraucherhinweise und Widerruf

Gegenüber Verbrauchern stellen wir die gesetzlich erforderlichen Vorabinformationen vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung, soweit ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt.

Allgemeine Informationen zum gesetzlichen Widerrufsrecht sowie ein Muster-Widerrufsformular finden Sie auf der Seite /widerruf/. Maßgeblich bleiben die konkret vor Vertragsschluss übermittelten Verbraucherinformationen.

Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere, soweit der Verbraucher uns ausdrücklich zur Vornahme dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten aufgefordert hat und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Absatz 2 Nummer 11 BGB vorliegen.

12. Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Krefeld, soweit gesetzlich zulässig.